Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Andreadis Papeterie und deren Auftraggebern geschlossenen Verträge. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Andreadis Papeterie hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Mündliche Nebenabsprachen haben Andreadis Papeterie und der Auftraggeber nicht getroffen.

2.1. Der Andreadis Papeterie erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten von Andreadis Papeterie, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustimmung von Andreadis Papeterie dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.

2.4. Die Werke von Andreadis Papeterie dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

2.5. Andreadis Papeterie räumt der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Andreadis Papeterie  und die Auftraggeberin/der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Andreadis Papeterie.

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Andreadis Papeterie bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt die Auftraggeberin/der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Andreadis Papeterie zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Andreadis Papeterie unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Andreadis Papeterie nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Andreadis Papeterie formale Schutzrechte wie z.B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10. Andreadis Papeterie bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe, in sozialen Medien etc.), zu nutzen und auf seine Tätigkeit für die Auftraggeberin/den Auftraggeber hinzuweisen.

2.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt, bleibt das Recht von Andreadis Papeterie, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Andreadis Papeterie bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.

3.1. Soweit zwischen Auftraggeber+in und Andreadis Papeterie kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat Andreadis Papeterie Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Andreadis Papeterie Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.4. Die Rechnungen von Andreadis Papeterie werden netto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, ohne jeden Abzug, ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart, binnen sieben Werktagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen als vereinbart. Andreadis Papeterie ist berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

3.5. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Andreadis Papeterie sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

3.6. Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist Andreadis Papeterie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Leistungen vollständig zurückzufordern. Der Kunde ist in diesem Fall zur Unterlassung der Nutzung verpflichtet.

Das kommt ganz auf den Umfang an. Save the Date sollten i.d.R. 10-12 Monate vor der Hochzeit versendet werden. Mit dem Design muss daher bereits 12-14 Monate vorher begonnen werden. Die Entwicklungsphase bishin zum Versandzeitpunkt dauert durchschnittlich 3–4 Monate.

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